Reisinger

Unsere Aufgaben sind vielschichtig. Durch ihre breite Erfahrung kann Ihnen die Reisinger & Reisinger ZT GmbH in bauablauftechnischen und baurechtlichen Belangen diese so wichtige Unterstützung bieten. Unser Leistungsbild ist breit gefächert, kann aber im Wesentlichen auf die folgenden Hauptaufgaben aufgeteilt werden:

Vergabe der Bauleistungen: Unterstützung und Beratung bei der Form der Vergabe von Bauleistungen und der Auswahl von Firmen.

Örtlicher Bauaufsicht: eine umfassende Aufgabe, die je nach Größe und Komplexität des Projektes, entweder vor Ort oder durch regelmäßige Besuche der Baustelle durchgeführt wird. Diese beinhaltet die qualitative und quantitative Überwachung der Bauleistungen, der Massenkontrolle und Abrechnung, der Prüfung von Subunternehmern und den verwendeten Produkten.  Weiters vertritt und unterstützt die Örtliche Bauaufsicht den Bauherrn bei diversen Besprechungen, koordiniert und unterstützt bei der Durchführung verschiedener Bauaufgaben auf der Baustelle und sorgt für die Bausicherheit in Zusammenarbeit mit dem Baustellenkoordinator.

Planungs- und Baustellenkoordination: dieser Aufgabenbereich umfasst im allgemeinen die Baustellensicherheit. Das Leistungsbild wird durch das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) definiert.  Jeder Bauherr ist aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet einen Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen.

Der Planungskoordinator hat die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung zu koordinieren. Er unterstützt die verschiedenen Fachplaner bei der planerischen Umsetzung der Maßnahmen, die eine sichere Reinigung, Wartung und Instandhaltung des Projektes ermöglichen. Unter anderem verfasst er den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlagen für Spätere Arbeiten.

Der Baustellenkoordinator hat für die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Baustelle zu sorgen. Er überprüft, ob diese Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes entsprechend umgesetzt werden und überwacht die ordnungsgemäße Anwendung von Arbeitsverfahren. Vor allem ist er zuständig, die einzelnen Arbeitsmaßnahmen verschiedener Arbeitnehmer auf der Baustalle nach sicherheitstechnischen Grundsätzen zu koordinieren.

Gutachten und Beweissicherungen: wir sind befugt als Sachverständige in unserem Fachbereich (Architektur) Gutachten und Beweissicherung zu erstellen, die einerseits für gerichtliche Zwecke, aber vor allem zur Vermeidung von unberechtigten Schadensmeldungen bei Bauarbeiten, oder von zukünftigen Bauschäden dienlich sind.

 
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