Reisinger

Wir bieten

individuelle Architekturplanung und Beratung zur Findung von Lösungen nach Maß.

Wir bekennen uns zu gutem Design und setzen dieses auch um.

Als Kollektiv gelten für uns keine festgelegten Gestaltungsnormen. Unsere Auseinandersetzung mit Design resultiert aus einem kritischen Prozess des Hinterfragens.

Wir bieten Ausschreibung, örtliche Bauaufsichten, Planungs- und Baustellenkoordinierungen.

Wir bieten zuverlässige und erprobte Partnerschaften mit anderen Fachplanern und können diese als ganzheitliches Paket anbieten.

Wir sind Ihr Partner auf der Baustelle und bieten kosten- und termingerechten sowie qualitätsbewussten Service.

Wir geben unseren Kunden ein gutes Verständnis  von wirtschaftlichen und kostengerechten Vorschlägen, die auf Ehrlichkeit beruhen.

Im folgenden erläutern wir das Leistungsbild für Architekten:

Vorentwurf:

Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe. Ausarbeitung der Planungsidee in Form von Grundrissen mit Ansichten und Schnitten, sowie erläuternden Skizzen und Perspektiven.

Entwurf:

Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlagesauf Basis des vom Bauherrn genehmigten Vorentwurfes unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes  in Form von Grundrissen, Schnitten und Ansichten. Grundsätzliche Einrichtungsvorschläge, Materialwahl und Fassadengestaltung auf Basis der im Vorentwurf ermittelten und freigegebenen Planunterlagen.

Einreichung:

Durchführung der für die Baubehördliche Bewilligung erforderlichen Abklärungen. Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen und Schriftstücke für die behördliche Einreichung, soweit sie nicht von Sonderfachleuten zu erbringen ist (z.B. statischer Nachweis, Energieausweis). Grundlage für die Einreichung bildet der vom Bauherren freigegebene Entwurfsplan.

Ausführungsplanung:

Durcharbeiten des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligung und der Beiträge der Sonderfachleute mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben. Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnung in den jeweils erforderlichen Maßstäben und mit den erforderlichen Angaben.  

Kostenermittlungsgrundlage:

Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Angaben der Sonderfachleute. Aufstellung von ausschreibungsreifen LV´s, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen. Ermittlung der Herstellungskosten auf Basis der Leitsungsverzeichnissen.

Künstlerische Oberleitung:

Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes auf der Baustelle und in Form einer Prüfung der Werksplanung. Prüfung der Gestaltung sowie Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Fertigstellung des Objektes.

Technische Oberleitung:

Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen (Vorentwurf + Entwurf + Einreichung + Ausführungsplanung). Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen im Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn (Vertretungsvollmacht). Aufstellung eines Planungs- und Grobzeitplanes zur Herstellung des Objektes. Koordination und Integration der Sonderfachleute. Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von daraus resultierenden Planänderungen.

Geschäftliche Oberleitung:

Durchführung der Ausschreibung, Einholen der Angebote, Überprüfen und bewerten der Angebote, Preisverhandlungen, Mitwirken bei der Auftragsvergabe, Feststellen der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der Örtlichen Bauaufsicht.

...mit Raumverstand

 

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